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Hinweise zum Download
Bitte lesen Sie den unten stehenden Lizenzvertrag genau durch, bevor Sie den Download starten.
Die Dateien und das Handbuch für easyPDC sind in einem ZIP-Ordner enthalten, den Sie sich hier herunterladen können.
Prüfen Sie die heruntergeladenen Dateien bitte mit einem Virenschutzprogramm.
Für das Öffnen des Handbuchs wird der Adobe® Acrobat® Reader® ab Version 6.0 benötigt. Adobe® Acrobat® Reader® ist nicht im Lieferumfang enthalten.
Für die Installation und den Betrieb von easyPDC müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Betriebssystem Windows XP, min. Servicepack 2
Microsoft Framework 2.0 muß installiert sein
Farbbildschirm, Auflösung mindestens 1024 x 768 Pixel
Festplattenplatz mindestens 10 MByte
Lesen Sie vor der Inbetriebnahme bitte unbedingt das Handbuch. Darin finden Sie eine ausführliche Beschreibung der easyPDC-Systemfunktionen (Hinweis: das Handbuch wird derzeit noch bearbeitet. Es enthält nur die zum Testen notwendigen Informationen.).
Wenn Sie mit easyPDC zufrieden sind, können Sie die Software den Bestimmungen des Lizenzvertrages entsprechend als Shareware weitergeben!
Lizenzvertrag easyPDC
Bitte lesen Sie den nachfolgenden Lizenzvertrag genau durch. Sie müssen mit allen Bedingungen einverstanden sein, bevor Sie easyPDC verwenden dürfen.
1. Präambel
Dieser Lizenzvertrag bezieht sich auf die easyPDC-Version 3.0 und höhere, soweit diese nicht durch eigene Lizenzverträge abgedeckt sind. easyPDC (im Folgenden auch easyPDC oder Software genannt) wird von Michael Glockenmeier, 86926 Greifenberg, Deutschland, (im Folgenden auch Lizenzgeber genannt) hergestellt und vertrieben. Durch den Erwerb, bzw. das Herunterladen aus legaler Quelle oder die Installation und die Inbetriebnahme, bzw. jede Art der Verwendung von easyPDC geben Sie (im Folgenden auch Lizenznehmer genannt) Ihre Einverständniserklärung mit diesem Lizenzvertrag und den im folgenden aufgeführten Vertragsbedingungen ab. Ohne diese Einverständniserklärung darf easyPDC von Ihnen nicht verwendet werden.
2. Gegenstand und Nutzungsumfang
easyPDC ist ein Software-Programm, das dem Anwender Funktionen zur Erfassung und Auswertung persönlicher Daten zur Verfügung stellt. Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche Recht, easyPDC für seinen persönlichen Gebrauch zu nutzen. Er darf easyPDC auf einer beliebigen Anzahl von Computern installieren, darf aber zu keinem Zeitpunkt mehr als eine Installation starten und nutzen.
Im Installationspaket wird easyPDC als Sharewareversion geliefert. Diese ist am Erscheinen des Registrierungs-Dialogfensters nach dem Programmstart erkennbar. Der Lizenznehmer kann die Funktionen von easyPDC in der Sharewareversion 14 Tage lang in vollem Umfang nutzen und testen. Nach 14 Tagen wird die Funktion der Sharewareversion ganz oder teilweise abgeschaltet. Der Lizenznehmer kann easyPDC durch den entgeltlichen Erwerb eines Freischaltcodes beim Lizenzgeber zur dauerhaften Nutzung des vollen Funktionsumfangs freischalten.
easyPDC darf als Sharewareversion einschließlich zugehörigen Handbuchs und gegebenenfalls begleitenden Schriftstücken beliebig kopiert und frei weitergegeben werden. Dabei muß der Lizenznehmer sicherstellen, dass der Copyright-Vermerk in der Programminfo, im Handbuch und gegebenenfalls in weiteren begleitenden Schriftstücken, sowie dieser Lizenzvertrag mit all seinen Bestimmungen in der weitergegebenen Kopie enthalten sind und dass der neue Nutzer darauf aufmerksam gemacht wird. Das Eigentum an allen Kopien bleibt beim Lizenzgeber.
Freischaltcodes sind an den Lizenznehmer gebunden und dürfen ebenso wie die freigeschalteten Versionen von easyPDC nicht weitergegeben werden.
Bereits erhaltene Freischaltcodes sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen.
3. Urheberrechte und Vervielfältigung
Alle Rechte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verwertung bleiben beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer erwirbt keine Rechte an der Software.
Die Software easyPDC und das zugehörige Handbuch sowie sonstige begleitende Schriftstücke sind urheberrechtlich geschützt.
Eine kommerzielle Weiterverwendung oder Weitergabe von easyPDC oder Teilen davon ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht erlaubt.
Alle in dieser Software und den begleitenden Dokumenten angegebenen Soft- und Hardwarebezeichnungen, Marken und Markennamen sind gemäß Warenzeichen-, Marken- oder Patentrecht als Eigentum der jeweiligen Inhaber geschützt.
Bei Verletzung von Schutzrechten Dritter durch den Lizenznehmer stellt dieser den Lizenzgeber von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei.
Die Shareware-Version darf nur im Originalzustand weitergegeben werden. Sollte die Software vor der Weitergabe durch den Lizenznehmer oder Dritte verändert werden, erlischt jede Gewährleistung und Haftung des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer muß in diesem Fall den Lizenzgeber von allen Entschädigungsansprüchen, die durch Dritte wegen Schäden infolge der Anwendung der geänderten Software an ihn gerichtet werden, freistellen.
Das Abändern, Zurückentwickeln (Reverse Engineering), Dekompilieren oder Deassemblieren der Software ist nicht erlaubt.
4. Vertragsdauer
Dieser Vertrag bleibt gültig, bis er beendet wird. Im Falle einer Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software einschließlich aller Kopien von allen Datenträgern zu löschen, sowie das gesamte begleitende schriftliche Material zu vernichten. Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers erlischt automatisch, wenn er eine Bestimmung dieses Vertrages verletzt.
5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik kann nicht gewährleistet werden, dass eine Software in allen Anwendungen und Kombinationen mit anderen Hard- und Software-Produkten fehlerfrei arbeitet. Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Haftung für die fehlerfreie Funktion und Virusfreiheit von easyPDC, bzw. die Fehler- und Virusfreiheit des zugehörigen schriftlichen Materials, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Entschädigung erfolgt maximal bis in Höhe des Kaufpreises der Software.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software den speziellen Anforderungen des Lizenznehmers entspricht.
Der Lizenznehmer hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm mit easyPDC erfassten persönlichen Daten nicht in die Hände Unbefugter gelangen. Der Lizenzgeber übernimmt für mißbräuchliche Verwendung der erfassten Daten keine Haftung.
Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Anwendung von easyPDC in keinem Fall gegebenenfalls notwendige medizinische Behandlungen ersetzen kann, wenn der Lizenznehmer die Software für die Unterstützung von Rehabilitationsmaßnahmen oder zur Unterstützung der Genesung von Krankheiten einsetzt. Der Einsatz von easyPDC sollte in diesem Fall mit dem behandelnden Arzt abgestimmt werden und liegt allein in der Verantwortung des Lizenznehmers.
Die Verantwortung für den Einsatz von easyPDC und die Verwendung der Ergebnisse, bzw. für die Auswertung der Daten und die daraus abgeleiteten Maßnahmen liegt allein beim Lizenznehmer.
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Starnberg, Deutschland.
7. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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